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B1  ·  32 Wörter

Wohnung und Vertrag

Mieten, unterschreiben, einziehen, kündigen.

Wohnen und Haushalt stehen auf A1 — das sind die Zimmer und die Möbel. Hier steht das Papier darüber, und das ist die Stelle, an der ein Umzug nach Frankreich wirklich anstrengend wird. Drei Dinge gibt es im deutschen Mietrecht so nicht. Le bail ist der Mietvertrag als Urkunde, und die gesetzliche Laufzeit ist drei Jahre bei unmöblierten Wohnungen und ein Jahr bei möblierten. Le syndic verwaltet das Haus im Auftrag der Eigentümer und rechnet les charges ab — nicht der Vermieter. Und ohne l’état des lieux, das Übergabeprotokoll beim Ein- und beim Auszug, gibt es keine Kaution zurück. Le préavis ist die Frist, die man vorher ankündigt — ein Monat in vielen Städten, sonst drei.

Die Wörter

Verb (3)

résilierkündigenVerbB1
J’ai résilié par lettre recommandée.Ich habe per Einschreiben gekündigt.
renouvelerverlängern, erneuernVerbB1
Le bail se renouvelle tout seul.Der Mietvertrag verlängert sich von selbst.
sous-loueruntervermietenVerbB1
On ne peut pas sous-louer sans autorisation.Ohne Erlaubnis darf man nicht untervermieten.

Nomen (3)

les frais d’agencedie MaklergebührenNomenB1
Les frais d’agence se paient à la signature.Die Maklergebühren werden bei der Unterschrift fällig.
les mètres carrésdie QuadratmeterNomenB1
Il manque deux mètres carrés dans l’annonce.In der Anzeige fehlen zwei Quadratmeter.
les comblesdas DachgeschossNomenB1
Les combles ne sont pas isolés.Das Dachgeschoss ist nicht gedämmt.

Adjektiv (1)

meublémöbliertAdjektivB1
Nous cherchons un deux-pièces meublé.Wir suchen eine möblierte Zweizimmerwohnung.

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