B1 · 32 Wörter
Wohnung und Vertrag
Mieten, unterschreiben, einziehen, kündigen.
Wohnen und Haushalt stehen auf A1 — das sind die Zimmer und die Möbel. Hier steht das Papier darüber, und das ist die Stelle, an der ein Umzug nach Frankreich wirklich anstrengend wird. Drei Dinge gibt es im deutschen Mietrecht so nicht. Le bail ist der Mietvertrag als Urkunde, und die gesetzliche Laufzeit ist drei Jahre bei unmöblierten Wohnungen und ein Jahr bei möblierten. Le syndic verwaltet das Haus im Auftrag der Eigentümer und rechnet les charges ab — nicht der Vermieter. Und ohne l’état des lieux, das Übergabeprotokoll beim Ein- und beim Auszug, gibt es keine Kaution zurück. Le préavis ist die Frist, die man vorher ankündigt — ein Monat in vielen Städten, sonst drei.
Die Wörter
Verb (3)
résilierkündigenVerbB1
renouvelerverlängern, erneuernVerbB1
sous-loueruntervermietenVerbB1
Nomen (3)
les frais d’agencedie MaklergebührenNomenB1
les mètres carrésdie QuadratmeterNomenB1
les comblesdas DachgeschossNomenB1
Adjektiv (1)
meublémöbliertAdjektivB1
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